Zum Inhalt springen

Ratgeber

Nach einem Einbruch: Das ist jetzt die richtige Reihenfolge

Rufen Sie zuerst die 110 und fassen Sie nichts an. Sobald die Polizei fertig ist, melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und lassen die Tür sichern. Ich mache die Tür noch am selben Abend wieder verschließbar, mit Fotos und aufgeschlüsselter Rechnung für die Versicherung.

Rund um die Uhr, auch sonntags und an Feiertagen

0177 4275592

Sie hören den Preis, bevor ich losfahre.

Zuerst das

Steht Ihre Tür offen, wenn Sie nach Hause kommen? Gehen Sie nicht hinein. Der Täter könnte noch drin sein. Rufen Sie von draußen die 110.

Der Ablauf in sechs Schritten

Nach einem Einbruch ist man aufgewühlt, und das ist normal. Gerade deshalb hilft eine feste Reihenfolge.

  1. 1.Rufen Sie die 110. Die Polizei nimmt den Einbruch auf und sichert Spuren. Ohne Anzeige wird es bei der Versicherung schwierig.
  2. 2.Fassen Sie nichts an. Lassen Sie alles liegen und stehen, auch wenn es schwerfällt, bis die Polizei die Wohnung freigibt.
  3. 3.Machen Sie Fotos, sobald Sie dürfen: Tür, Rahmen, Schloss, Fenster, durchwühlte Räume.
  4. 4.Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Sie brauchen die Aufnahme der Polizei, und die Fristen sind kurz.
  5. 5.Lassen Sie die Tür sichern, damit die Wohnung über Nacht verschließbar ist.
  6. 6.Schreiben Sie eine Liste von allem, was fehlt, und geben Sie sie bei Polizei und Versicherung ab.

Was ich noch am selben Abend mache

Nach einem Einbruch soll die Wohnung noch am selben Abend verschließbar sein. Geht die Tür nicht mehr zu, setze ich einen Notverschluss, damit Sie über Nacht sicher sind. Danach ersetze ich Zylinder, Schloss und Beschlag und richte oder erneuere Rahmen und Schließblech, je nachdem, was beschädigt ist.

Sie bekommen Fotos vom Schaden und eine aufgeschlüsselte Rechnung, damit die Versicherung nichts nachfordern muss. Angefangen wird erst, wenn die Polizei die Tür freigegeben hat. Fragen Sie die Beamten vor Ort, ab wann das so weit ist.

Wer was bezahlt

Die Hausratversicherung kommt in der Regel für gestohlene Sachen und für die Instandsetzung auf. Bei einem Eigenheim kann für Tür und Rahmen auch die Gebäudeversicherung zuständig sein. Wie es bei Ihnen aussieht, steht in Ihrem Vertrag.

Wohnen Sie zur Miete, sagen Sie Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung gleich Bescheid. Tür und Rahmen gehören meist nicht Ihnen, und er muss wissen, was passiert ist.

Bewahren Sie alle Rechnungen auf und schicken Sie keine Originale weg, ohne eine Kopie zu behalten.

Wenn auch ein Schlüssel fehlt

Haben die Täter einen Schlüssel mitgenommen, zum Beispiel vom Haken im Flur oder aus einer Tasche, muss der Zylinder getauscht werden, auch wenn die Tür selbst heil geblieben ist. Sie kennen die Adresse ja bereits. Sagen Sie mir das am Telefon, dann bringe ich einen passenden Zylinder mit.

Damit sich der Weg nicht wiederholt

Die meisten Einbrüche sind ein Schraubendreher am Fensterrahmen oder ein gezogener Zylinder. Beides lässt sich mit überschaubarem Aufwand abstellen. Auf Wunsch sehe ich mir gleich an, wie die Täter hineingekommen sind, und sage Ihnen, was wirklich nötig ist und was nicht.

Auch die Polizei berät zum Einbruchschutz. Eine Nachfrage dort ist in jedem Fall sinnvoll, gerade in den Wochen nach dem Einbruch.

Häufige Fragen dazu

Darf ich aufräumen, bevor die Polizei da war?

Nein. Lassen Sie alles, wie es ist. Spuren gehen sonst verloren, und auch die Versicherung möchte den Schaden nachvollziehen können. Aufgeräumt wird erst nach der Freigabe.

Was braucht die Versicherung von mir?

In der Regel die polizeiliche Anzeige, eine Liste der gestohlenen Sachen, Fotos vom Schaden und die Rechnungen für die Reparatur. Fotos und eine aufgeschlüsselte Rechnung bekommen Sie von mir mit.

Kann ich nachts direkt anrufen?

Ja, rund um die Uhr. Rufen Sie zuerst die Polizei und dann mich. Nachts kostet ein Einsatz mehr als tagsüber. Den Betrag hören Sie, bevor ich losfahre.

Direkt anrufen

Die Polizei war da, die Tür geht nicht zu?

Rufen Sie an, auch nachts. Sie hören den Preis, bevor ich losfahre.